Deggenhausertal
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Die Gemeinde verpachtet eine ca. 1,35 ha große Fläche oberhalb des Neubaugebietes „Haldenweg“ in Wittenhofen. Die Fläche soll als artenreiche Fettwiese angelegt werden, d.h. nach den Mahden muss das Grüngut abtransportiert werden; die Wiese darf nicht gemulcht werden. Ein Pachtpreis ist nicht zu entrichten.
Bitte melden Sie sich bei Interesse im Rathaus in Wittenhofen, Rathausplatz 1, 88693 Deggenhausertal, Herrn Nothelfer (Tel.: 07555 9200-10, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), der Ihnen auch gerne für Fragen zur Verfügung steht.
Menschen vermietet.
Auch weiterhin sind wir auf der Suche nach geeignetem Wohnraum. Sollten
Sie eine Wohnung oder ein Gebäude haben, dass Sie direkt an die Gemeinde
oder an eine Flüchtlingsfamilie vermieten würden, freuen wir uns auf Ihren Anruf.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Schorer (Tel.: 07555 9200-12,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Danke für Ihre Mithilfe!
Wir bitten Anwohner und Bürger, die eine solche Sachbeschädigung beobachten, sich bei uns zu melden.
Der Nachweis ist durch eine geeichte Messeinrichtung zu erbringen. Die Gartenwasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetz entsprechen. Der Zähler muss alle 6 Jahre ausgetauscht und durch die Gemeinde plombiert werden. Der Einbau muss parallel zum Hauptwasserzähler erfolgen. Im Haus dürfen an der Gartenwasserleitung keine Entnahmemöglichkeiten vorhanden sein.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten des Einbaus sowie der Austausch und Unterhaltung eines Zwischenzählers der Eigentümer selbst zu tragen hat. Zusätzlich wird für die Verwaltung eines Zwischenzählers eine Gebühr von 12,00 € / Jahr erhoben.
Für die Befüllung von Poolanlagen (die chemisch behandelt werden) darf das Frischwasser nicht über den Gartenzähler geleitet werden da es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den öffentlichen Abwasserkanal zu entsorgen ist.